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24.11.2021

Neue Corona-Verordnung

Bild vergrößern: Auf dem Bild ist eine Nahaufnahme eines Corona-Virus in Rottönen zu sehen.
Corona-Virus

Mit Wirkung ab Mittwoch, 24.11.2021, ist in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die Änderungen im Überblick: 

    • durchgängige Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten (Maske darf zum Essen und Trinken kurz angehoben werden)
    • Zutritt zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen nur mit 2G 
    • bisherige Privilegierungen (keine Maske, kein Abstand) bei Veranstaltungen unter 2G fallen weg

Die Niedersächsische Corona-Verordnung im Wortlaut: 

Zusätzlich befindet sich Niedersachsen ab dem 24.11.2021 in Warnstufe 1. Das bedeutet: 

    • 2G für: 
        • Zusammenkünfte / private Feiern mit mehr als 25 Personen im Innenbereich 
      Bild vergrößern: Überblick über geltende Regeln in Warnstufe 1.
      Überblick über geltende Regeln in Warnstufe 1.
      • Innengastronomie
      • in Hotels, Pensionen 
      • in Sportanlagen 
      • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen 
      • Kino, Theater, Kultureinrichtungen etc. 
      • Weihnachtsmärkte im Innen- und Außenbereich 
      • Clubs, Diskotheken 

Einen Überblick über die aktuelle Lage in Niedersachsen gibt es hier: Corona-Lage in Niedersachsen