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22.09.2021

Neue Corona-Verordnung ab 22.09.2021

Bild vergrößern: Symbolische Darstellung eines Corona-Virus' in rot.
Corona-Virus

Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung zum 22.09.2021 eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die gesamte Verordnung kann hier abgerufen werden: 

Die wichtigsten Punkte im Überblick: 

    • 3G-Regel und Erhebung der Kontaktdaten bei allen (auch privaten) Zusammenkünften von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen, ebenso bei Nutzung von Sportanlagen 
    • 2G-Regel: Unabhängig von den Warnstufen können Betreiber einer Einrichtung oder eines Betriebs sowie Veranstalter den Zutritt auf Personen mit Impf- oder Genesenennachweis beschränken. Dies gilt auch für die dienstleistenden Personen. 
      • Bei Einlass nach 2G-Regel besteht während der Veranstaltung / des Besuchs keine Masken- und Abstandspflicht 
    • Bei körpernahen Dienstleistungen gilt 3G-Regel sowie Maskenpflicht im Innenbereich 
    • Neue Indikatoren: 
      • Hospitalisierung: Neuaufnahmen von Covid-Patienten innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner (landesweite Kennzahl)
      • Neuinfektionen: Neuinfizierte Personen im Landkreis innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner (vom Landkreis ermittelte Kennzahl) 
      • Intensivbetten: Landesweiter Anteil der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten in Prozent (landesweite Kennzahl) 
    • Überschreitet der Leitindikator "Hospitalisierung" UND mindestens ein weiterer Indikator bestimmte Schwellenwerte, werden je nach Wert die Warnstufen 1-3 ausgerufen: 
IndikatorenWarnstufe 1Warnstufe 2Warnstufe 3
Hospitalisierung mehr als 6 bis max. 8  mehr als 8 bis max. 11 mehr als 11
Neuinfektionen mehr als 35 bis max. 100 mehr als 100 bis max. 200 mehr als 200
Intensivbetten mehr als 5% bis max. 10% mehr als 10% bis max. 20% mehr als 20%

Einen Überblick über die Warnstufen finden Sie hier: