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A-Z Dienstleistungen

Winterdienst (Gehwege)

Erläuterungen

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile hat die Stadt Seesen durch Satzung den Eigentümern der an den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gelegenen bebauten und unbebauten Grundstücken die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen, sowie die Freihaltung der Einläufe in den Gossen von Eis und Schnee übertragen.

In der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Seesen ist festgelegt, in welchem Rahmen die Anlieger verpflichtet sind, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen.

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Den Winterdienst auf den Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage führt die Stadt Seesen im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht und ihrer Leistungsfähigkeit durch. Nähere Informationen zur Durchführung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen finden Sie hier.