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A-Z Dienstleistungen

Stadtkasse

Bankverbindungen der Stadt Seesen

Zahlungen an die Stadt Seesen können an folgende Bankverbindungen überwiesen werden:

Zahlungsempfänger: Stadtkasse Seesen

Braunschweigische Landessparkasse Seesen

BLZ 250 500 00 Kontonummer 21 803 523
IBAN DE29250500000021803523 BIC NOLADE2HXXX

Volksbank eG Seesen

BLZ 278 937 60 Kontonummer 100 1666 000
IBAN DE69278937601001666000  BIC GENODEF1SES

Deutsche Bank AG, Fil. Seesen

BLZ 268 700 32   Kontonummer 367 777 000
IBAN DE21268700320367777000 BIC DEUTDE2H268

Postbank Niederlassung Hannover

BLZ 250 100 30   Kontonummer 146 48-306
IBAN DE46250100300014648306 BIC PBNKDEFFXXX

Zahlungsempfänger: Abwasserbeseitigung Stadt Seesen

Zahlungen an die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen können nur an die folgende Bankverbindung überwiesen werden:
Nordeutsche Landesbank Seesen
BLZ 250 500 00 Kontonummer 21 020 300
IBAN DE80250500000021020300 BIC NOLADE2HXXX

 

 

Aufgaben der Stadtkasse Seesen

Für die Abwasserbeseitigung der Stadt Seesen wurde eine mit der Stadtkasse Seesen verbundene Sonderkasse eingerichtet. Die Stadtkasse Seesen erledigt somit für die Stadt Seesen und die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen folgende Aufgaben:

  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs auf Anordnung der Fachdienststellen der Stadt Seesen. Dazu gehört die termingerechte Auszahlung der Verbindlichkeiten und die zeitnahe Bearbeitung der Forderungen durch Lastschrifteinzug, Mahnung und zwangsweise Einziehung
  • Erstellung von Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter nach der Mitteilungsverordnung (Mitt-VO)
  • Liquiditätsplanung
  • Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten
  • Kameralistische Buchführung für die Stadt Seesen und kaufmännische Buchführung für die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen einschließlich Belegsammlung und -aufbewahrung
  • Erstellung der Abschlüsse (Tages-, Vierteljahres- und Jahresabschlüsse)
  • Verwaltung des Verwahrgelasses für Wertgegenstände, Bürgschaftsurkunden, Hypothekenbriefe und Kraftfahrzeugbriefe der Fahrzeuge der Stadt Seesen
  • Überwachung der durchlaufenden Gelder (Verwahrungen und Vorschüsse) einschließlich Abrechnung der Abwassergebühren mit der Abwasserbeseitigung Stadt Seesen
  • Überwachung der Stundungsfälle, Berechnung, Anforderung und ggf. Einziehung der Stundungszinsen
  • Vorbereitung der Entscheidung über Niederschlagung und Erlass von Forderungen, Führung und Überwachung der Niederschlagungsliste und des Erlassverzeichnisses
  • Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Vollstreckungsgebühren, Mahngebühren und Säumniszuschläge

Gemäß § 1 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) obliegt der Stadtkasse Seesen die Beitreibung von Geldbeträgen im Verwaltungszwangsverfahren sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO). Sie ist gleichzeitig Vollstreckungsbehörde nach dem Nieders. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG).

Daraus entstehen der Stadtkasse Seesen folgende Aufgaben als Vollstreckungsbehörde:

  • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Antrag auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden) für die privatrechtlichen Forderungen der Stadt Seesen sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen auf der Grundlage vorhandener vollstreckbarer Titel
  • Anmeldung und Durchsetzung der Forderungen der Stadt Seesen in Insolvenzverfahren einschließlich gerichtlicher Vertretung
  • Gerichtliche Hinterlegung
  • Vollstreckungshilfeersuchen an auswärtige Vollstreckungsbehörden, soweit Zahlungspflichtige ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Seesen haben
  • Durchführung der Vollstreckungshilfe für auswärtige Behörden, soweit Zahlungspflichtige ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Seesen haben
  • Vollstreckung aller öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Seesen und für auswärtige Behörden durch Sach- oder Forderungspfändungen einschließlich der Beantragung von gerichtlichen Durchsuchungsbeschlüssen in Wohnungen oder Geschäftsräumen von Zahlungspflichtigen
  • Einleitung des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach erfolgloser Sachpfändung durch den Vollstreckungsbeamten der Stadt Seesen und ggf. anschließender erfolgloser Forderungspfändung
  • Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Seesen in das unbewegliche Vermögen durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Grundstücken