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Sterbeurkunde beantragen

Nr. 99101004012000

Volltext

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Frist

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal