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Abwasserbeseitigung Stadt Seesen

Hinweise

zum Einbau von Wasserzwischenzählern zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangen und zur Abrechnung der Gebührenerstattung

Der Zwischenzähler misst die Wassermengen, die nachweislich und rechtlich zulässig nicht in die Kanalisation der Stadt Seesen gelangen (z.B. Viehhaltung, Gartenbewässerung) und für die daher keine Schmutzwassergebühren zu zahlen sind. Sonstige Nutzungszwecke sind genau anzugeben.

Für den zusätzlichen Aufwand (Abnahme des Zählers, Verplombung, jährliche Ablesung, Verbrauchsabrechnung und Erstattung, Überwachung der Eichzeiten und Kontrollen) wird ab Abrechnungsperiode 2007 eine Verwaltungsgebühr von z.Z. jährlich 7,50 € je Wasserzähler auf Grund geänderter Abwasserbeseitigungsabgabensatzung erhoben.

Für die Beschaffung, Installation, Unterhaltung und Nacheichung des Zwischenzählers hat der Antragsteller selbst zu sorgen und die entstehenden Kosten zu tragen. Der Zähler muss in einem frostsicheren Raum untergebracht und fest mit der Hausinstallation verbunden sein, so dass er verplombt werden kann. Im übrigen ist der Zähler so anzubringen, dass er problemlos für den Wasserableser zugänglich ist und abgelesen werden kann.

Die Installation darf gemäß § 12 AVB Wasser V nur von Installationsfirmen ausgeführt werden, die im Bereich der Stadt Seesen von den Wasserversorgungsbetrieben hierzu ermächtigt sind. (Weitere Auskünfte hierzu können bei der Harz Energie GmbH & Co. KG eingeholt werden.) Die Installationsfirma hat zu prüfen und zu bestätigen, dass sich im Leitungsverlauf nach dem eingebauten Zwischenzähler keine unzulässigen Zapfstellen befinden.

Der Wasserzähler unterliegt dem Eichgesetz und ist daher vom Antragsteller alle 6 Jahre zur Überholung und Beglaubigung auf eigene Kosten auszutauschen. Der Antragsteller wird hierzu von der Stadt Seesen schriftlich aufgefordert. Danach besteht die Verpflichtung, die Abnahme des neu eingebauten und geeichten Wasserzählers erneut schriftlich zu beantragen (anliegender Vordruck). Bei Überschreitung der Eichfrist werden die vom nicht ausgetauschten Wasserzwischenzähler gemessenen Wassermengen bei der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt !

Falls zukünftig auf die gebührenpflichtige Abrechnung verzichtet werden soll, teilen Sie das bitte unter Verwendung des anliegenden Verzichtvordrucks der Abwasserbeseitigung Stadt Seesen mit.

Bei Neuantrag bzw. nach Ablauf der Eichfrist :

Es wird gebeten, den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck an die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen zu übersenden und gleichzeitig mit dem stellv. Kanalmeister, Herrn Doelfs, Tel. 05381/788423 oder 0171/4474579, einen Termin zur Zählerabnahme zu vereinbaren.

Verzicht auf Zwischenzähler

 

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