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Die Pauschsteuer wird unterschieden nach
- Pauschsteuer nach festen Sätzen - für Spiel- und Unterhaltungsgeräte und
- Pauschsteuer nach der Größe des benutzten Raumes
Für Veranstaltungen bei denen die Voraussetzungen zur Erhebung der Vergnügungssteuer in Form der Kartensteuer nicht vorliegen, erfolgt die Erhebung in der Form der Pauschsteuer nach der Größe des benutzten Raumes.