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Ev.-luth. Kirchengemeinde übernimmt Friedhof Ildehausen

Mit Wirkung vom 01. Juli 2004 wechselt die Trägerschaft des Friedhofs im Stadtteil Ildehausen: Nachdem der Friedhof in den zurückliegenden Jahren in kommunaler Trägerschaft der Stadt Seesen stand, übernimmt die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Ildehausen ab diesem Zeitpunkt die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofs Ildehausen. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich dadurch Änderungen hinsichtlich der zuständigen Friedhofsverwaltung. 

Im Jahre 1977 hatte die Stadt Seesen die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofs von der Ev.-luth. Kirchengemeinde, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits schon einmal für den Friedhof verantwortlich zeichnete, übernommen und den Friedhof seitdem in eigener Trägerschaft betrieben. Nachdem die Kirchengemeinde im vergangenen Jahr an die Stadt Seesen herangetreten war und Interesse bekundet hatte, den Friedhof Ildehausen wieder in eigener Regie zu betreiben, hat der Rat der Stadt Seesen in seiner Sitzung am 5. Mai 2004 einem entsprechenden Vertrag zwischen der Stadt und der Kirchengemeinde Ildehausen zugestimmt, und damit die Weichen für eine Rückübertragung des Friedhofs an die Kirchengemeinde gestellt. Mit Wirkung vom 01. Juli 2004 übernimmt die Ev.-luth. Kirchengemeinde Ildehausen nun wieder die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofs Ildehausen.

Mit der Rückübertragung der Verwaltung an die Kirchengemeinde wird die Betreuung des Friedhofs Ildehausen – nicht zuletzt auch im Interesse einer noch bürgernäheren Verwaltung - wieder in die Hände der örtlichen Gemeinschaft des Stadtteils Ildehausen gegeben. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch den Wechsel der Trägerschaft des Friedhofs im Wesentlichen keine unmittelbaren Änderungen: Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die den Friedhof betreffenden Angelegenheiten werden anstelle der bisherigen kommunalen Satzungen künftig die von der Kirchengemeinde erlassene Friedhofsordnung und Gebührenordnung sein. Da vorgesehen ist, dass die kirchlichen Ordnungen im Wesentlichen die Regelungen der bisherigen kommunalen Satzungen übernehmen, sind für die Bürgerinnen und Bürger substantielle Änderungen –beispielsweise hinsichtlich der Bestattungsvorschriften, der Art und Gestaltung der Grabstätten oder der Höhe der Gebühren - insgesamt nicht zu erwarten. Rechte an bereits belegten Grabstätten und an unbelegten Wahlgrabstätten bleiben von der Übertragung der Verwaltung ebenfalls unberührt; die Kirchengemeinde tritt mit der Übernahme des Friedhofs in vollem Umfang anstelle der Stadt in bestehende Rechtsve

rhältnisse ein.

Durch die Übertragung der Friedhofsverwaltung von der Stadt Seesen auf die Kirchengemeinde ergeben sich allerdings Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeit der Friedhofsverwaltung: In allen Angelegenheiten die den Friedhof Ildehausen betreffen, ist ab dem 01. Juli 2004 nicht mehr die Friedhofsverwaltung im Rathaus der Stadt Seesen, sondern die Ev.-luth. Kirchengemeinde vor Ort Ansprechpartner für die Angehörigen und für die Nutzungs- und Pflegeberechtigten der Grabstätten. Zuständige Ansprechpartnerin seitens des Kirchenvorstandes der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ildehausen ist Frau Doris Müller (Telefon 05381/8506). Die Gräberverwaltung obliegt künftig Frau Jutta Grotian (Telefon 05381/6231) und die Verwaltung der Friedhofskasse Herrn Wilfried Reinecke (Telefon 05381/8443).

Aufgrund der geänderten Zuständigkeiten werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich in allen den Friedhof Ildehausen betreffenden Angelegenheiten ab dem 01. Juli 2004 an die zuständigen Ansprechpartner der Kirchengemeinde zu wenden. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen den Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich auch die zuständigen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Stadt Seesen (Herr Birkner und Frau Tiller, Telefon 05381/75-254) weiterhin gern zur Verfügung.