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Schiedsamt

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Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter in

  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. als Nachbar oder bei Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeldforderungen,
  • sog. "Kleine" Strafsachen, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Das Schiedsverfahren verfolgt mehrere Ziele. In erster Linie soll Bürgerinnen und Bürgern damit eine Instanz gegeben werden, die verhindert, dass für Streitigkeiten immer die Gerichte bemüht werden müssen. Somit dient das Schiedsamt der Entlastung der Gerichte.

Andererseits ist das gesamte Verfahren im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren deutlich einfacher und wesentlich kostengünstiger.

Unterlagen

Das Verfahren wird eingeleitet durch einen einfachen Antrag, in dem die Namen und Anschriften der Parteien sowie der Streitgegenstand festgehalten werden. Sie können den Antrag schriftlich bei der Schiedsperson einreichen, die Angelegenheiten dort aber auch mündlich zu Protokoll geben.

An welche Schiedsperson wenden Sie sich?

In der Stadt Seesen gibt es zwei Schiedsamtsbezirke.

Bezirk I umfasst das Gebiet der Kernstadt Seesen. Schiedsmann ist Herr Stephan Werle, Alte Sandgrube 10, 38723 Seesen-Bornhausen. Herr Werle ist für Terminvereinbarungen unte Tel. 05381 / 490676 erreichbar.

Bezirks II umfasst alle Stadtteile. Hier ist vorübergehend ebenfalls Herr Stephan Werle zuständig.

Die Gebühr für eine Schlichtungsverhandlung beträgt lediglich 15,00 Euro. Kommt es zu einem Vergleich, beträgt die Gesamtgebühr 25,00 Euro. In Einzelfällen kann sie, das ist abhängig vom Aufwand, bis zu 50,00 Euro betragen. Hinzu kommen eventuelle Auslagen der Schiedsperson, wie etwa Portokosten.