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Lastschrifteinzug

Erläuterungen

Mit einer der Stadtkasse erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung übernehmen wir für Sie die Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs mit der Stadt Seesen. Sie kann für alle an die Stadt Seesen zu zahlenden Beträge eingesetzt werden, gleichgültig, ob sie regelmäßig anfallen (Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Kindergartengebühren usw.) oder nur einmalig zu entrichten sind.

Frist gewahrt und Geld gespart
Der Lastschrifteinzug hat für Sie Vorteile und erleichtert uns die Arbeit. Sie müssen nicht mehr daran denken, pünktlich zu überweisen, Sie sparen den Weg zu Ihrer Bank oder Sparkasse und Sie sparen Gebühren. Ganz egal, ob die Stadtkasse den Betrag rechtzeitig oder verspätet einzieht, die Forderung gilt als rechtzeitig bezahlt. Auch bei einer verspäteten Zahlung müssen Sie keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren zahlen. Für die Stadtkasse entfällt das Schreiben von Mahnungen, sie spart dadurch Porto-, Vordruck- und Verwaltungskosten.

Und das Risiko für Sie?
Es gibt keins. Sollte Ihnen eine Buchung "spanisch" vorkommen, können Sie ihr bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut widersprechen. Danach wird der Betrag Ihrem Konto umgehend wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch müssen Sie nicht angeben. Ebenso können Sie Ihre Einzugsermächtigung auch jederzeit widerrufen, indem Sie eine formlose schriftliche Erklärung an die Stadtkasse senden.
Bevor aus Verärgerung über eine fehlerhafte Abbuchung eine Lastschrifteinzugsermächtigung zurückziehen oder die Lastschrift mit einem Widerspruch bei Ihrer Bank oder Sparkasse an uns zurückgeben, bitten wir Sie, mit uns zu sprechen. Sie helfen uns damit, weitere Fehler zu vermeiden.

Deshalb
Nutzen Sie unseren Downloadservice und drucken Sie sich den darin enthaltenen Vordruck aus. Anschließend den Vordruck ausfüllen, unterschreiben und an die Stadtkasse Seesen senden oder faxen. Alternativ können Sie diese Einzugsermächtigung auch in der Stadtkasse persönlich abgeben oder in den Briefkasten im Rathaus einwerfen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Eine Lastschrifeinzugsermächtigung kann grundsätzlich formlos schriftlich gegenüber der Stadtkasse erteilt werden. In Ausnahmefällen nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse Lastschrifteinzugsermächtigungen auch telefonisch entgegen.

 

 

 

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Abkommen über den Lastschriftverkehr (Lastschriftabkommen) zwischen den Deutschen Bankverbänden und der Deutschen Bundesbank in der Fassung VII/93