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A-Z Dienstleistungen

Abwassergebühren

Erläuterungen

 

Die Abwasserbeseitigung und - klärung wird durch den Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung Stadt Seesen
im Auftrag der Stadt Seesen durchgeführt.

Für die Aufgabenerfüllung erhält die Abwasserbeseitigung Stadt Seesen das Aufkommen aus den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren und den Abwasserbeiträgen.

Es werden getrennte Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhoben. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer.

Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen (z.B. Grundstücksverkauf) geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Pflichtigen über. Der Eigentümerwechsel ist der Stadt innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt, bleibt der bisherige Eigentümer bis zum Eingang einer entsprechenden Mitteilung weiterhin zahlungspflichtig. Eine Mitteilungspflicht besteht auch, wenn Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden.

Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen ist. Sie erlischt, sobald der Grundstücksanschluss beseitigt wird oder die Zuführung von Abwasser endet.

Gebühren für Schmutzwasser

 

Die Gebühren bemessen sich nach der vom Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Schmutzwassermenge. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Bemessungsgrundlage sind die von den Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Wassermengen (Frischwassermaßstab) sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. aus Brunnenförderung oder Regenwassernutzung).

Die Schmutzwassergebühr wird im Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtteils Ildehausen von der Harz Energie GmbH  & Co KG, Osterode im Auftrag der Abwasserbeitigung Stadt Seesen gemäß der städtischen Satzung veranlagt und zusammen mit den Wasser- und Energieentgelten erhoben. Für Großeinleiter kann auf Antrag die Gebührenerhebung direkt durch die Stadt Seesen erfolgen. Für den Versorgungsbereich des Wasserbeschaffungsverbandes Ildehausen erfolgt die Veranlagung durch die Stadt Seesen direkt.

Wassermengen, die nachweislich nicht in die zentrale Abwasseranlage gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt. Der Antrag ist spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres innerhalb von 2 Monaten (Ausschlussfrist) bei der Stadt Seesen einzureichen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch festinstallierte geeichte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einzubauen, zu unterhalten und ggf. nacheichen zu lassen hat. Die Ausschlussfrist gilt auch für formlose Erstattungsanträge bei Rohrbrüchen. Empfehlenswert ist, den Antrag nach erfolgter Frischwasserabrechnung des Wasserversorgers zu stellen.  

Für die Bearbeitung von Erstattungsanträgen nach Wasserzwischenzähler wird eine Verwaltungsgebühr von jährlich 7,50 € erhoben, die mit dem Erstattungsbetrag verrechnet wird. Einzelheiten hierzu sind in einem Merkblatt zusammengefasst:
"Hinweise zum Einbau von Wasserzwischenzählern zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangen und zur Abrechnung der Gebührenerstattung"   Hinweise Zwischenzähler

Wurde ein Erstattungsantrag für die Absetzung regelmäßig anfallender Absetzungsmengen, die durch Zwischenzäher nachgewiesen werden, anerkannt, erfolgt diese Absetzung direkt im Rahmen der Verbrauchsabrechnung durch die Harz Energie.

Beispiel einer Gebührenberechnung

Fälligkeit der Vorauszahlungen

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Gebühren für Niederschlagswasser

Die Gebühren bemessen sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser (Regenwasser) in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Die bebaute Fläche ist die Grundfläche, die von den auf dem Grundstück stehenden Gebäuden (z.B. Wohn- und Geschäftshäuser, Garagen, Lager, Stallungen, Schuppen) überdeckt wird.

Befestigte Flächen sind z.B. Wege, Parkplätze, Terrassen, Zufahrten, Höfe.
Befestigungen können Betondecken, bituminöse Decken, wassergebundene Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge sein.

Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, der Stadt die Berechnungsgrundlagen (Größe der angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen) auf einem Erfassungsbogen bekanntzugeben und auch Änderungen (z.B. nach einer Entsiegelung oder einem Anbau) mitzuteilen.

Beispiel einer Flächenberechnung

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch die Stadt zusammen mit der Grundsteuer und anderen Abgaben.

Gebührenbeispiel

Fälligkeit der Niederschlagswassergebühren

Übersicht über die Entwicklung der Abwassergebühren

 

Jahr Schmutzwasserbeseitigung Niederschlagswasserbeseitigung
2000 - 2002 2,41 €/m³ 0,16 €/m²
2003 - 2004 2,54 €/m³ 0,16 €/m²
2004/2005 2,60 €/m³ 0,17 €/m²
2006/2007 2,76 €/m³ 0,15 €/m²
2008 - 2013 2,81 €/m³ 0,16 €/m²
2014 2,98 €/m³ 0,14 €/m²
2015 3,62 €/m³ 0,14 €/m²

Rechtsgrundlagen

Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Seesen in Verbindung mit dem Nieders. Kommualabgabengesetz (NKAG) und der NGO sowie dem Nieders. Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz