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Ausstellung einer Sterbeurkunde
Nr. 99101004012000Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsteller müssen ihre Identität nachweisen (durch Personalausweis/Reisepasses oder Kopie eines Ausweisdokumentes).
- Gegebenenfalls ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport