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Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister (Vorsitzender) und den Beigeordneten, die aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren bestimmt werden. Der Erste Stadtrat gehört dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an.

Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Rates vor. Ggf. erfolgt vor der Beratung im Verwaltungsausschuss eine  Behandlung in den Ortsräten bzw. in den ratseigenen Fachausschüssen.

Beschlüsse fasst der Verwaltungsausschuss über Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates, Ortsrates oder Werksausschusses bedürfen und die nicht dem Bürgermeister obliegen (sog. "Lückenfunktion").

z. B. entscheidet der Verwaltungsausschuss über Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 150.000 € (z. B. Grundstücksan- und verkäufe),  Personalangelegenheiten, wie die meisten Einstellungen.

Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nichtöffentlich.

Mitglieder

 

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