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In der Form der Kartensteuer wird die Vergnügungssteuer erhoben, wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung von der Lösung von Eintrittskarten oder sonstigen Ausweisen abhängig gemacht wird.

Steuermaßstab ist das auf der Karte angegebene Entgelt einschließlich einer evtl. gesondert geforderten Steuer und Vorverkaufsgebühr.

Eintrittskarten müssen mit fortlaufenden Nummern und Steuerstempel der Stadt versehen sein. Sie müssen die Veranstaltung kennzeichnen sowie das Entgelt oder die Unentgeltlichkeit angeben. Über die ausgegebenen Karten hat der Unternehmer für jede Veranstaltung einen fortlaufenden Nachweis zu führen. Die Stadt kann hiervon Ausnahmen zulassen.

Über die ausgegebenen Karten ist innerhalb von 3 Tagen nach der Veranstaltung mit der Stadt abzurechnen, die dann die Steuer festsetzt. Die Steuer ist innerhalb von 2 Wochen nach Festsetzung fällig.

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