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Der Rat ist das Hauptorgan der Stadt Seesen. Er ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und wird von ihnen nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlrechts gewählt. Die Dauer der Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die akuelle Wahlperiode begann am 01.11.2011 und endet am 31.10.2016. Neben den Ratsfrauen und Ratsherren gehört der Bürgermeister kraft Amtes dem Rat an.

Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren richtet sich gem. § 46 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nach der Einwohnerzahl.

In der Stadt Seesen setzt sich der Rat derzeit wie folgt zusammen: 17 Ratsmitglieder CDU, 13 Ratsmitglieder SPD, 2 Ratsmitglieder GRÜNE, je 1 Ratsmitglied FDP und DIE LINKE.

Der Rat beschließt über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Stadt im eigenen Wirkungskreis (zugewiesene Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben) und in gewissem Umfang auch über Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises (zugewiesene staatliche Aufgaben), sofern die Entscheidungsbefugnis nicht einem anderen Organ übertragen worden ist. Die Angelegenheiten über die der Rat ausschließlich beschließt regelt § 58 NKomVG.

 

Ratsmitglieder

Ratssitzungen

 

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