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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Nr. 99108009012000

Beschreibung

Das Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte ist nur mit dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis gestattet. Der Ausweis wird Personen ausgestellt, bei denen das Versorgungsamt eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder Blindheit (Merkzeichen Bl) festgestellt hat. Der blaue Parkausweis gewährt zusätzlich zur Berechtigung, auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte zu parken, weitere Parkerleichterungen, die in den Mitgliedsstaaten der EU jedoch geringfügig abweichen können. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Beantragung

Der Parkausweis kann formlos, d.h. mündlich oder schriftlich, unter Vorlage des Behindertenausweises oder des Bescheides vom Versorgungsamt und eines Lichtbildes beantragt werden.

Kosten

Für die Erteilung des Parkausweises werden keine Kosten erhoben.

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie