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Bodenrichtwerte

Zuständige Behörde für das Gebiet des Landkreises Goslar:

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Regionaldirektion Northeim
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Jürgenweg 8
38640 Goslar

Erläuterungen:

Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter www.gag.niedersachsen.de.