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Betreuungsgeld

Betreuungsgeld

Eltern, die für ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten auf Antrag ab August 2013 monatlich 100 Euro. Ab August 2014 erhöht sich der Betrag auf monatlich 150 Euro. Das Betreuungsgeld wird für jedes Kind gezahlt, das ab dem 1. August 2012 geboren wurde.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration hat auf seiner Internetseite weitere Informationen bereit gestellt: Das Betreuungsgeld 

Zuständig für das Betreuungsgeld ist der Landkreis Goslar. Bitte wenden Sie sich direkt dorthin.