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Namensänderung - behördlich

Namensänderung - behördlich

Namensänderung - behördlich

Beratung hinsichtlich Vor- und Familiennamensänderungen

Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderung

Erforderliche Unterlagen:

Personenstandsurkunden, bei Kindern noch Sorgerechtsnachweis, ausführliche schriftliche Begründung, warum die Namensänderung gewünscht wird.

Kosten:

2,50 EUR bis 1.022,00 EUR, je nach Aufwand, i. d. R. 80,00 EUR bei Vornamen, 130,00 EUR bei Nachnamensänderungen

Rechtsgrundlage:

§ 3, § 11 Namensänderungsgesetz