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Namensänderung - behördlich
Namensänderung - behördlich
Namensänderung - behördlich
Beratung hinsichtlich Vor- und Familiennamensänderungen
Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderung
Erforderliche Unterlagen:
Personenstandsurkunden, bei Kindern noch Sorgerechtsnachweis, ausführliche schriftliche Begründung, warum die Namensänderung gewünscht wird.
Kosten:
2,50 EUR bis 1.022,00 EUR, je nach Aufwand, i. d. R. 80,00 EUR bei Vornamen, 130,00 EUR bei Nachnamensänderungen
Rechtsgrundlage:
§ 3, § 11 Namensänderungsgesetz