Kinderreisepass Ausstellung
Nr. 99085003012000Kinderreisepass
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (auch Säuglinge) unterliegen bei Auslandsreisen der Passpflicht.
Die Passpflicht wird erfüllt, wenn das Kind einen gültigen,Kinderreisepass, Bundespersonalausweis oder Reisepass besitzt.
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wurde am 01.01.2004 eingeführt und ersetzt den Kinderausweis. Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar und wird daher in fast allen Staaten anerkannt. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses kann verlängert werden.
Welche Staaten einen Kinderreisepass/Eintrag im Pass eines Elternteiles unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte bei Ihrer Passbehörde, Ihrem Reiseveranstalter, beim Auswärtigen Amt oder bei der zuständigen Botschaft.
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses/Reisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Besonderheiten:
Voraussetzungen:
-
deutsche Staatsangehörigkeit
-
nicht älter als 12 Jahre (gilt nicht für den Reisepass)
-
bei örtlicher Unzuständigkeit: Ermächtigung der zuständigen Passbehörde
Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen. Die Unterschrift muss in diesem Fall amtlich beglaubigt werden.
Die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder steht in der Regel der Mutter zu. Bescheinigung vom Jugendamt über die Nichtabgabe einer Sorgeerklärung.
Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Erfoderliche Unterlagen:
-
evtl. vorhadene Identitätspapiere, z.B. alter Kinderausweis
-
ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
-
ggfls. Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten
-
bei erstmaliger Ausstellung: die Geburtsurkunde
Allgemeine Gebühren-Information:
Kinderreisepass 13,00 EUR
Verlängerung, Änderung des Kinderpasses 6,00 EUR
Rechtsgrundlage:
Nds. Passgesetz
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport