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Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz gilt ab 01.03.20 unter anderem für Kindertagesstätten. 

Der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes

können Sie

  • das "Merkblatt für Kindergemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG)",
  • den Vordruck für die "Ärztliche Bescheinigung - Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)"  - Dieser stellt, wie auch im Merkblatt dargestellt, eine Möglichkeit des Nachweises dar,
  • sowie weitere Informationen entnehmen.

Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und weiterer Institutionen.