Seiteninhalt
14.01.2021

Betreuungsgebühr und Essensgeld in den Kitas

Bild vergrößern: Symbolbild
Symbolbild

Aufgrund der Corona-Situation ist den Kindertagesstätten seit 11.01.2021 bis mindestens 29.01.2021 der Betrieb untersagt.

Vor dem Hintergrund eines möglichst einheitlichen Vorgehens im Landkreis Goslar und technisch erforderlicher Vorlaufzeit sind die Gebühren und das Essensgeld für Januar 2021 erhoben worden.

Unter der Voraussetzung, dass die Untersagung des KiTa-Betriebes verlängert wird, wird für Februar 2021 und eventuelle weitere Zeiträume die Zahlungsverpflichtung für die Gebühren und das Essensgeld ausgesetzt. Dies bedeutet, dass kein Einzug erfolgt bzw. keine Überweisung zu tätigen ist.

Es ist geplant, die für Januar 2021 erfolgten Zahlungen nach Aufhebung der Kita-Schließung zu verrechnen. Auf die Sorgeberechtigten, deren Kinder in der Notbetreuung am Mittagessen teilgenommen haben, werden Mitarbeiter der Stadt später gesondert zukommen.