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Bestätigung der gesicherten Erschließung (§ 62 NBauO)

Erläuterungen

Bei Baumaßnahmen nach § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen) ist es erforderlich, dass die Stadt Seesen dem Bauherrn bestätigt hat, dass die Erschließung im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuches (BauGB) gesichert ist und dass die Stadt eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Zurückstellung um bis zu 12 Monate bei Vorliegen der hierfür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, wie z. B. bei Änderungsabsichten des bestehenden Bebauungsplans) nicht beantragen will.
Die Bestätigung kann formlos unter Angabe des Bauvorhabens und des Baugrundstücks (Flur, Flurstücksnummer) bei der Stadt beantragt werden.
Weiterführende Informationen zu genehmigungsfreien Baumaßnahmen nach § 62 NBauO finden Sie auf den Seiten des Landkreis Goslar unter "Bürgerservice" / "Bauen & Wohnen" / "Baugenehmigung / Bauantrag".

Kosten

Die Bestätigung der gesicherten Erschließung ist nach den Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Seesen kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der erforderlichen Bearbeitungszeit.

Rechtsgrundlagen

Niedersächsische Bauordnung

Baugesetzbuch