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Regionalmanagement Westharz

Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK)

Das Land Niedersachsen fördert eine Vielzahl von Maßnahmenarten zur Entwicklung des ländlichen Raumes unter Einbeziehung von Mitteln des Bundes und der Europäischen Union. Die ländlichen Räume sollen als Lebens-, Arbeits-, Wirtschafts- und Naturräume gesichert und weiter entwickelt werden. Grundlage für diese Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von "Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" (ZILE). Vorhaben können nur in Orten bzw. Ortsteilen bis 10.000 Einwohner gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung einzelner Projekte ist ein "Integriertes ländliches Entwicklungskonzept“, kurz „ILEK".

Im Laufe des Jahres 2010 wurde das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) für den Bereich Westharz erarbeitet. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgte in verschiedenen themenbezogenen Arbeitskreisen und durch eine gemeinsame Lenkungsgruppe, die aus Vertretern aller beteiligten Städte und Gemeinden bestand. Die unter allen Beteiligten abgestimmte Endfassung des „ILEK Westharz“ wurde im Dezember 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Konzept soll dazu beitragen, dass bisher örtlich isolierte Einzelvorhaben besser aufeinander abgestimmt werden und eine gemeindeübergreifende Entwicklung der ländlichen Regionen entsteht. Das Konzept "ILEK Westharz" können Sie hier herunterladen und einsehen: 

ILEK Westharz - Endfassung (PDF, 4,9 MB)
ILEK Westharz - Anlage 1 (PDF, 0,1 MB)
ILEK Westharz - Anlage 2 (PDF, 3,8 MB)
ILEK Westharz - Anlage 3 (PDF, 2,7 MB)

Regionalmanagement Westharz (ReM)

Das im ILEK beschriebene Konzept bildet die Grundlage für investive Maßnahmen und deren Förderung. Das Regionalmanagement (ReM) Westharz ist die Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des „ILEK Westharz“ und baut auf dem vorliegenden Konzept auf. Mit dem Regionalmanagement setzen die Städte Seesen, Langelsheim und Braunlage sowie die Samtgemeinde Oberharz und der Landkreis Goslar ihre im Rahmen des ILEK begonnene interkommunale Kooperation fort. Wesentliches Ziel des Regionalmanagements ist die Umsetzung der im ILEK beschriebenen lokalen und regionalen Projekte. Die Hauptaufgaben des Regionalmanagements bestehen dabei in der Koordination des Gesamtvorhabens (Prozessmanagement und Öffentlichkeitsarbeit) in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren, der effizienten Unterstützung der Lenkungsgruppe in der Region Westharz und der beteiligten Kommunen sowie der Beratung und Unterstützung beim Einwerben von Fördermitteln.

Weiterführende Informationen zum Regionalmanagment Westharz finden Sie auf den Internetseiten des "ReM Westharz" (externer Link):
Regionalmanagement Westharz

Regionales Entwicklungs-Konzept Westharz (REK)

Im Laufe des Jahres 2014 hat das Land Niedersachsen die Bedingungen zur Fortsetzung der Förderung der ländlichen Entwicklung konkretisiert. Vorgegeben ist ein Wettbewerbsverfahren, bei dem sich die Regionen um eine weitere Förderung bewerben. Das Regionale Entwicklungs-Konzept (REK) war die Grundlage für die Bewerbung der Region Westharz beim Land Niedersachsen um die Fortsetzung der bisherigen Förderung der ländlichen Entwicklung. Informationen zum Regionalen Entwicklungs-Konzept Westharz finden Sie auf den Internetseiten des "ReM Westharz" (externer Link):
Regionales Entwicklungs-Konzept (REK)

LEADER-Region Westharz

Die LEADER-Region Westharz, bestehend aus den Städten Braunlage, Langelsheim, Seesen sowie der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, hat sich 2015 erfolgreich um die Aufnahme in das Leader-Programm des Landes Niedersachsen beworben. Für die Jahre 2016 bis 2021 stehen ca. 2.4 Mio. Euro für die Projektförderung und das Regionalmanagement zur Verfügung. Die Mittel werden der Region in gleichen Raten pro Jahr zur Verfügung gestellt. Inhaltliche Grundlage ist das Regionale Entwicklungskonzept (REK) aus dem Jahr 2015.

Weiterführende Informationen zum LEADER-Programm finden Sie auf den Internetseiten der "LEADER-Region Westharz" (externer Link):
LEADER-Region Westharz

Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz

In den Orts- und Stadtkernen der LEADER-Region Westharz ist eine verminderte Investitionstätigkeit bei Bestandsobjekten zu verzeichnen. Durch diese Entwicklung droht besonders in den historisch gewachsenen Siedlungskernen ein Stück des identitätsstiftenden baukulturellen Erbes schleichend verloren zu gehen.

Am 1. Juli 2017 ist das Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz in Kraft getreten. Das Programm soll private Hauseigentümer bei der Sanierung ihrer Fassade unterstützen, um das baukulturelle Erbe zu sichern. Teilnehmende Kommunen sind die Stadt Langelsheim, die Stadt Seesen sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld.

Die Richtlinie des Förderprogramms, sowie Erläuterungen und weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der LEADER-Region Westharz unter folgendem Link:
Projektförderung “Fassadenprogramm“  
Interessierte können sich dort über den Inhalt und die Rahmenbedingungen des Programms informieren und Unterlagen (wie beispielsweise den Förderantrag) herunterladen.

Für Rückfragen und Beratungen zum Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz steht seitens der Stadt Seesen Herr Jacobs (Rathaus, Zimmer 11, Tel. 05381/75240) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Fassadenprogramm der Stadt Seesen für die Kernstadt

Das vorstehend genannte Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz ist beschränkt auf die neun Stadtteile und gilt nicht für die Kernstadt Seesen. Fassaden tragen allerdings auch in der Seesener Kernstadt wesentlich zur Erscheinung des regionaltypischen Ortsbildes bei. In Anlehnung an das Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz, fördert die Stadt Seesen daher auf Grundlage einer eigenen kommunalen Förderrichtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab dem 1. Januar 2022 die Sanierung, Reparatur oder Erneuerung von ortstypischen historischen Fassaden in der Kernstadt Seesen. Die Finanzierung erfolgt als freiwillige Leistung allein durch die Stadt Seesen ohne Zuwendungen von Seiten Dritter.

Die Förderrichtlinie der Stadt Seesen kann hier eingesehen werden:

Förderrichtlinie der Stadt Seesen zum Fassadenprogramm Kernstadt Seesen (PDF, 5,7 MB)

Ein Formular zur Antragstellung kann nachfolgend heruntergeladen werden:

Antragsformular zum Fassadenprogramm Kernstadt Seesen (PDF, 451 kB)

Für Rückfragen und Beratungen zum Fassadenprogramm für die Kernstadt Seesen steht Herr Jacobs (Rathaus, Zimmer 11, Tel. 05381/75240) als Ansprechpartner zur Verfügung.

(Stand der Informationen: 16.03.2022)