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Lärmaktionsplan der Stadt Seesen gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Rechtlicher Hintergrund

Aus Sicht der Europäischen Union (EU) stellt Lärm eines der drängendsten lokalen Umweltprobleme dar. Insbesondere der Straßenverkehr wird häufig als besonders belästigender Verursacher von Umgebungslärm empfunden. Die EU hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit einheitlichen Verfahren zu bewerten und zu bekämpfen.

Mit der 2002 in Kraft getretenen EU-Umgebungslärmrichtlinie liegt ein europaweit einheitliches Konzept vor, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Umgebungslärm im Sinne dieser Richtlinie ist insbesondere Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr verursacht wird. Bestimmte Kategorien von Lärm (z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, Lärm von Sportanlagen) fallen dagegen nicht in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BlmSchV) in nationales Recht umgesetzt. § 47d BlmSchG in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet zur Erstellung strategischer Lärmkarten, sowie zur Aufstellung darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit.

Die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen in Niedersachsen wurde durch die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt. Die Lärmkartierung für die Haupteisenbahnstrecken erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt. Nach den Ergebnissen dieser Kartierungen zählt die Stadt Seesen zu den Städten und Gemeinden, für die eine Verpflichtung zur Erstellung eines Lärmaktionsplans besteht.

Der Lärmaktionsplan dient einer Beschreibung der maßgeblichen Lärmquellen und soll eine Bewertung der Lärmsituation sowie Maßnahmen und Strategien zur Lärmminderung enthalten. Ein gesetzlicher Anspruch für die von Umgebungslärm betroffenen Einwohner auf Lärmminderung allein aufgrund der strategischen Lärmkartierung bzw. eines Lärmaktionsplans besteht dabei nicht.

Lärmaktionsplan der Stadt Seesen

Der Rat der Stadt Seesen hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 den Lärmaktionsplan der Stadt Seesen beschlossen. Der Beschluss über den Lärmaktionsplan wurde am 23.10.2019 öffentlich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung ist der Lärmaktionsplan der Stadt Seesen in Kraft getreten.

Die Bekanntmachung des Lärmaktionsplans kann hier eingesehen werden:

Bekanntmachung des Lärmaktionsplans (PDF - 182 kB)

Der Lärmaktionsplan der Stadt Seesen kann hier eingesehen werden:

Lärmaktionsplan der Stadt Seesen (PDF - 4,7 MB)

Lärmaktionsplan der Stadt Seesen (Zusammenfassung) (PDF - 750 kB)

1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Seesen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 dem Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Seesen zugestimmt und beschlossen, zur Beteiligung der Öffentlichkeit den Entwurf des Lärmaktionsplans für die Dauer eines Monats auf der Internetseite der Stadt Seesen zur Einsichtnahme bereitzustellen sowie zeitgleich im Rathaus der Stadt Seesen zur Einsichtnahme öffentlich auszulegen.

Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG kann hier eingesehen werden:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Seesen (PDF - 419 kB)

Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Seesen kann hier eingesehen werden:

Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Seesen (PDF - 9,2 MB)

(Stand der Informationen: 22.02.2024)