Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Nr. 99116004027001Wohnbauförderung Wohnungsbauförderung
Erläuterungen
Wohnraumförderung
Nach dem derzeit geltenden Förderprogramm des Landes Niedersachsen fördert dieses u. a. folgende Vorhaben:
- Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum
- Eigentum für Haushalte mit Kindern
- Eigentum für Menschen mit Behinderung
- Energetische Modernisierung von Wohneigentum
- Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen
- Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
Maßgebliche Förderungskriterien sind u. a.:
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
- Tragbarkeit der Belastung
- unzureichende derzeitige Wohnraumverhältnisse
- Mindestanteil an Eigenleistungen
- Anzahl der Kinder bzw. Art und Grad der Schwerbehinderung
Antragsunterlagen:
Wegen des Umfangs des Antrages und der verschiedenen Förderungsmöglichkeiten bietet sich eine persönliche Beratung durch die Wohnraumförderungsstelle an. Hier erhalten Sie auch Informationsblätter und Antragsformulare zu den einzelnen Förderprogrammen.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Links zu weiteren Informationen:
Förderbank: NBank Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Familien, Frauen, Gesundheit und Integration
Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an.
Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie auf der Internetseite der KfW Bankgruppe.