Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsscheine
Zur Förderung des Wohnungsbaus (Eigenheim und Mietwohnungsbau) gewährt das Land Niedersachsen aus Mitteln des Bundes und des Landes Darlehen auf der Grundlage des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes und der Wohnraumförderbestimmungen des Landes. Die für die Vergabe zuständige Förderbank ist die NBank in Hannover. Wohnraumförderstelle für Seesen ist die Stadt Seesen, bei dieser müssen Sie grundsätzlich die Förderanträge einreichen.
Für den Bezug von entsprechend geförderten und noch der Belegungsbindung unterstehenden Mietwohnraum ist vor Abschluss des Mietvertrages ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Auf diese Erfordernis werden Sie von Ihrem potentiellen Vermieter hingewiesen. Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Stadt Seesen.
Weitere Informationen und Vordrucke:
Datenschutzhinweise Wohnraumförderung Stadt