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Personenstandsurkunden

 

Allgemeine Informationen

Zu jedem in Seesen beurkundeten Personenstandsfall können vom Standesamt Seesen innerhalb der gesetzlichen Fortführungsfristen jederzeit Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Eine Beglaubigung von Urkundenabschriften die jederzeit beim Standesamt zu beschaffen sind durch andere Behörden ist grundsätzlich nicht zulässig.

Personenstandsfall (mögliche auszustellende Urkunden)

Geburt

Geburtsurkunden
Internationale Geburtsurkunden
Gekürzte Geburtsurkunden
Beglaubigte Abschriften/Ausdrucke des Geburtsregisters

Eheschließung

Eheurkunden
Internationale Heiratsurkunden
Beglaubigte Abschriften/Ausdrucke des Eheregisters

Begründung einer Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaftsurkunden
Beglaubigte Abschriften des Lebenspartnerschaftsregisters

Sterbefall

Sterbeurkunden
Internationale Sterbeurkunden
Beglaubigte Abschriften/Ausdrucke des Sterberegisters

Mit der Einführung des neuen Personenstandsrechts zum 01.01.2009 ist die Abstammungsurkunde abgeschafft worden. Durch das am 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Reform
des Personenstandsrechts sind für die Fortführung und Verwahrung von Personenstandsbüchern Fristen gesetzt worden. Das Standesamt darf Urkunden nach personenstandsrechtlichen
Vorschriften erteilen, aus

Geburtenregistern, sofern sie nicht älter als 110 Jahre sind,
Eheregistern, sofern diese nicht älter als 80 Jahre sind und
Sterberegister, sofern diese nicht älter als 30 Jahre sind.

Die älteren Register gelten seit dem 01.01.2009 als Archivgut. Für die Verwahrung sowie die Erteilung von Auskünften und Abschriften ist das Niedersächsische Landesarchiv-Staatsarchiv Wolfenbüttel, Forstweg 2, 38302 Wolfenbüttel; E-Mail: wolfenbuettel@nla.niedersachsen.de, zuständig.


Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen
?

Personenstandsurkunden dürfen nur berechtigten Personen erteilt werden. Dazu gehören

der Betroffene selbst,
Angehörige in gerader Linie,
Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. (Bitte entsprechende Nachweise vorlegen)

Wie kann man Urkunden bestellen ?

Persönlich im Standesamt Seesen
Schriftlich: Standesamt Seesen, Marktstr. 1, 38723 Seesen
Per Fax: 05381-75-6236
Per E-Mail 

Was kosten die Urkunden ?

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 15,00 €, für jede weitere Urkunde 7,50 €

Begleichung der Gebühren bei schriftlicher Bestellung

Beifügung von Bargeld (auf eigene Gefahr)
Beifügung eines Verrechnungsschecks
Vorabüberweisung (Stadtkasse Seesen, Braunschweigische Landesbank, IBAN: DE2925 0500 0000 2180 3523, BIC: NOLADE2HXXX)

Verwendungszweck: Standesamtgebühren

Postwertzeichen (Briefmarken) sind kein gültiges Zahlungsmittel und werden daher nicht akzeptiert.