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Bebauungsplan SE 80 "Ritterheide" mit örtlicher Bauvorschrift in Seesen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 11.12.2019 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans SE 80 „Ritterheide“ mit örtlicher Bauvorschrift in Seesen gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans SE 80 „Ritterheide“ befindet sich südlich des Gewerbe- und Industriegebietes Triftstraße in Seesen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans SE 80 „Ritterheide“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet die Stadt Seesen die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans SE 80 "Ritterheide" einschließlich der Begründung in der Zeit vom 24. Oktober 2022 bis einschließlich 23. November 2022 im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Der Planentwurf und der Entwurf der Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden.

Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 725 kB)

Vorentwurf der Planzeichnung des Bebauungsplans SE 80 “Ritterheide“ mit örtlicher Bauvorschrift (PDF, 645 kB)

Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan SE 80 “Ritterheide" (PDF, 7,4 MB)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF 2,4 MB)