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A-Z Dienstleistungen

Straßenreinigungsgebühren

Erläuterungen

Die Gebühren dienen der Deckung des der Stadt Seesen entstehenden Aufwandes für die regelmäßige Reinigung und die Durchführung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen.

Die bisher bereits bestehende Verpflichtung der Anlieger, die Gehwege vor ihren Grundstücken selbst zu reinigen sowie in bestimmtem Umfang auf den Gehwegen den Winterdienst durchzuführen, ist durch die Gebührenerhebung nicht betroffen.
Diese Reinigungspflicht der Anlieger ist in der "Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Seesen" näher geregelt: Verordnung Straßenreinigung.

Bemessungsgrundlage für Gebührenerhebung

Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung ist der Grundstücksflächenmaßstab. Die Gebühr wird ermittelt, indem die Grundstücksfläche des zu veranlagenden Grundstücks mit dem Gebührensatz derjenigen Reinigungsklasse multipliziert wird, der die Straße, an der das Grundstück liegt oder von der es erschlossen wird, zugeordnet ist. Für Grundstücke, die an mehreren Straßen unterschiedlicher Reinigungsklassen liegen, gibt es Sonderregelungen.

Die Satzung sieht jeweils 2 Reinigungsklassen für die Straßenreinigung (R 1 und R 2) und den Winterdienst (W 1 und W 2) mit unterschiedlichen Reinigungsleistungen und Gebührensätzen vor. Die Zuordnung der Straßen zu den Reinigungsklassen erfolgt in einem Straßenverzeichnis, das der Satzung als Anlage beigefügt ist.

Grundstücksflächenermittlung

Die Grundstücksflächenermittlung nach der Liegenschaftskarte und die jeweilige Zuordnung zu den Reinigungs- und Winterdienstklassen erfolgt durch den „Fachbereich Bau“ der Stadt Seesen; bei Unstimmigkeiten bezüglich der Grundstückgröße oder der Zuordnung zu den Reinigungsklassen steht als Ansprechpartner, auch für technische Fragen zur Straßenreinigung oder zur Durchführung des Winterdienstes, zur Verfügung:

Olaf Börner

Fachbereich IV
Tiefbauabteilung

(0 53 81) 75-2 63
boerner@seesen.de
Raum: 18

 

Gebührensätze

Die Gebühren betragen ab 2006 je Quadratmeter Grundstücksfläche jährlich:

Reinigungsklasse R1 0,076 €                                        
Reinigungsklasse R2 0,024 €
Winterdienstklasse W1 0,017 €
Winterdienstklasse W2 0,013 €

Danach errechnet sich zum Beispiel für ein 520 m² großes Grundstück, das an einer Straße der Reinigungsklasse R2 und der Winterdienstklasse W1 liegt, folgende Jahresgebühr: 

Straßenreinigung (R2) 520 m²  x 0,024 €  = 12,48 €                          
Winterdienst (W1) 520 m²  x 0,017 €  =   8,84 €
Jahresgebühr 21,32 €

Fälligkeit und Zahlungsweise

Die Jahresgebühr wird in Teilbeträgen zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben jeweils zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel fällig. Sofern sich für die anderen Grundbesitzabgaben andere Fälligkeiten ergeben, gilt das auch für die Straßenreinigungsgebühr.

Sofern Sie der Stadt eine Lastschrifteinzugsermächtigung zum Abbuchen der Grundsteuer erteilt haben, wird auch die Straßenreinigungsgebühr zusammen mit der Grundsteuer und anderen Grundbesitzabgaben abgebucht. – In diesem Fall brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Überweisen Sie die Steuern selbst, berücksichtigen Sie bitte auch die Straßenreinigungsgebühr. Das gilt insbesondere auch bei evtl. Daueraufträgen. Bei der Änderung Ihres Dauerauftrages beachten Sie bitte auch die Anpassung der anderen Grundbesitzabgaben.

Für die Gebührenveranlagung (Bescheiderteilung) sind die Mitarbeiter der Finanzabteilung zuständig.

Für die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen (Grundstücksfläche und Zuordnung zu den Reinigungs- und Winterdienstklassen) sind die Mitarbeiter der Tiefbauabteilung zuständig.

 

Rechtsgrundlagen

Satzung der Stadt Seesen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in Verbindung mit dem NKAG