Flächennutzungsplan
Die Urfassung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen ist am 28.08.1980 wirksam geworden. Im Zusammenhang mit verschiedensten städtebaulichen Entwicklungen (z.B. der Ausweisung neuer Wohnbaugebiete oder Gewerbegebiete) wurde der Flächennutzungsplan seither in verschiedenen Teilbereichen punktuell geändert. Der Rat der Stadt Seesen hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan in in der Fassung neu bekanntzumachen, die sich aus der Urfassung und den seither wirksam gewordenen Änderungen ergibt. Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans hat lediglich deklaratorische Wirkung, rechtlich ist nach wie vor allein der Inhalt der Urfassung sowie der in der Vergangenheit wirksam gewordenen Änderungen maßgeblich. Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans ist am 02.08.2017 erfolgt. Der Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Flächennutzungsplan der Stadt Seesen (Maßstab 1:25000)
Ausschnittplan Kernstadt Seesen (Maßstab 1:5000)
Ausschnittplan Stadtteil Bilderlahe (Maßstab 1:5000)
Ausschnittplan Stadtteil Bornhausen (Maßstab 1:5000)
Ausschnittplan Stadtteil Engelade (Maßstab 1:5000)
Ausschnittplan Stadtteil Herrhausen (Maßstab 1:5000)
Ausschnittplan Stadtteil Ildehausen (Maßstab 1:5000)
Ausschnittplan Stadtteil Kirchberg (Maßstab 1:5000)
Ausschnittplan Stadtteil Mechtshausen (Maßstab 1:5000)
Änderungen des Flächennutzungsplans
Eine Änderung des Flächennutzungsplans wird durchgeführt, sobald an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet eine Entwicklung erfolgen soll, die im Flächennutzungsplan noch nicht in den Grundzügen dargestellt ist. Eine solche Änderung wird im Rahmen eines duch das Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Änderung bedarf der Genehmigung durch den Landkreis Goslar. Die nachfolgenden Änderungen des Flächennutzungsplans sind nach der am 02.08.2017 erfolgten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans wirksam geworden und daher in den oben dargestellten Plänen nicht enthalten:
Berichtigungen des Flächennutzungsplans
Eine Berichtigung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zusammenhang mit der Neuaufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung. In diesem Fall werden die Darstellungen des Flächennutzungsplans lediglich redaktionell entsprechend den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung durch den Landkreis Goslar. Die nachfolgenden Berichtigungen des Flächennutzungsplans sind in der am 02.08.2017 erfolgten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans nicht enthalten:
(Stand der Informationen: 08.05.2024)