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84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich »Triftstraße Nord« in Seesen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 11.12.2019 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Triftstraße Nord“ in Seesen gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um im unmittelbaren Anschluss an das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Triftstraße neue Gewerbeflächen zu erschließen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet die Stadt Seesen die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Triftstraße Nord“ einschließlich der Begründung in der Zeit vom 01. November 2021 bis einschließlich 30. November 2021 im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12 (Bauverwaltungsabteilung), 38723 Seesen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Der Planentwurf und der Entwurf der Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden.

Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF, 832 kB)

Vorentwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich “Triftstraße Nord“ (PDF, 610 kB)

Vorentwurf der Begründung zur 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich “Triftstraße Nord“ (PDF, 1,7 MB)

Schalltechnisches Gutachten (PDF, 6 MB)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF, 1,6 MB)

18.10.2021