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Bebauungsplan SE 77 "Triftstraße Nord" in Seesen (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplans SE 31 „Triftstraße West“ sowie des Bebauungsplans SE 29 „Triftstraße“ in Seesen)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 12.10.2022 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplans SE 77 „Triftstraße Nord“ in Seesen (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplans SE 31 „Triftstraße West“ sowie des Bebauungsplans SE 29 „Triftstraße“ in Seesen) gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans SE 77 „Triftstraße Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um im unmittelbaren Anschluss an das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Triftstraße neue Gewerbeflächen zu erschließen. Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplans SE 77 „Triftstraße Nord“ werden gleichzeitig Teilflächen im Geltungsbereich der Bebauungspläne SE 31 „Triftstraße West“ und SE 29 „Triftstraße“ neu überplant.

Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf des Bebauungsplans SE 77 „Triftstraße Nord“ in Seesen (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplans SE 31 „Triftstraße West“ sowie des Bebauungsplans SE 29 „Triftstraße“ in Seesen) liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis einschließlich 25. November 2022 im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:

  • Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft (Lokalklima), Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und faunistische Untersuchung zur Erfassung und Bewertung der Tierwelt im Plangebiet
  • Schalltechnisches Gutachten zur Ermittlung und Bewertung der Belange des Lärmschutzes
  • Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig zum Thema Immissionsschutz
  • Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Immissionsschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Bodenschutz
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu den Themen Boden, Bergbau und Baugrund
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) zum Thema Kampfmittelbelastung
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu den Themen Emissionen durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Stellungnahme des Niedersächsischen Landvolks zu den Themen Boden, Grundwasser, Fläche sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Diese Unterlagen liegen mit aus und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (PDF, 834 kB)

Planentwurf (Planzeichnung, Planzeichenerklärung, Textliche Festsetzungen) (PDF, 9,5 MB)

Begründung (Entwurf) (PDF, 2,7 MB)

Umweltbericht (Entwurf) (PDF, 1,4 MB)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und faunistische Untersuchung (PDF, 1,6 MB)

Schalltechnisches Gutachten (PDF, 6,0 MB)

Umweltrelevante Stellungnahmen:

Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig (PDF, 571 kB)

Stellungnahme des Landkreises Goslar (PDF, 2,8 MB)

Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (PDF, 2,3 MB)

Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) (PDF, 2,3 MB)

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (PDF, 999 kB)

Stellungnahme des Niedersächsischen Landvolks (PDF, 513 kB)