Abwasserbeiträge
Erläuterungen
Die Stadt Seesen betreibt zentrale Abwasseranlagen zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung (Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen) als öffentliche Einrichtungen. Für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die zentrale öffentliche Abwasseranlage erhebt die Stadt Seesen zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zentralen Abwasseranlage gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile einen einmalig zu entrichtenden Abwasserbeitrag.
Der Abwasserbeitrag wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag berechnet, d.h. bei der Ermittlung des Beitrags werden die Größe und die baulichen Nutzungsmöglichkeiten des jeweiligen Grundstücks berücksichtigt. Der Abwasserbeitrag deckt auch die Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Anschlussleitung vom Hauptsammler bis zur Grenze des zu entwässernden Grundstücks).
Stellt die Stadt auf Antrag eines Grundstückseigentümers für ein Grundstück, für das die Beitragspflicht bereits entstanden ist, einen weiteren Grundstücksanschluss (Zweitanschluss) her, sind der Stadt die Aufwendungen für die Herstellung solcher zusätzlicher Grundstücksanschlüsse in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.