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A-Z Dienstleistungen

Straßenreinigung

Nr. 99108028000000

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile hat die Stadt Seesen durch Satzung den Eigentümern der an den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gelegenen bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der Gehwege (einschließlich der Schnee- und Eisbeseitigung) übertragen.

In der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Seesen ist festgelegt, in welchem Umfang die Anlieger verpflichtet sind, die Gehwege zu reinigen.

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung