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Winterdienst (Fahrbahnen)

Winterdienst (Fahrbahnen)

Die Stadt Seesen führt innerhalb der geschlossenen Ortslage den Winterdienst auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch. Eine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung des Winterdienstes besteht dabei allerdings grundsätzlich nur auf verkehrswichtigen Straßen und an gefährlichen Straßenstellen. Im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit führt die Stadt Seesen als Serviceleistung für die Bürgerinnen und Bürger über dieses rechtliche Erfordernis hinaus innerhalb der geschlossenen Ortslage auch den Winterdienst auf Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung und Straßen, die keine gefährlichen Fahrbahnstellen aufweisen, durch.

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Winter

Da die Räum- und Streufahrzeuge nach Schneefällen und bei Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein können, wird das Räumen und Streuen nach Dringlichkeit organisiert. Der Winterdienst wird zuerst in Hauptverkehrsstraßen sowie in stark frequentierten Straßen durchgeführt, bevor weniger befahrene Straßen geräumt werden.

Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung des Winterdienstes nur auf verkehrswichtigen Straßen, die gleichzeitig besonders gefährliche Fahrbahnstellen aufweisen. Nur wenn beide Voraussetzungen vorliegen, besteht eine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung des Winterdienstes. Unabhängig davon ist die Stadt bemüht, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch bei untergeordneten Nebenstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage, für die eine entsprechende Verpflichtung nicht besteht, den Winterdienst durchzuführen. Aufgrund der bestehenden Prioritäten bei der Durchführung des Winterdienstes und der begrenzten Kapazitäten des Baubetriebshofes kann es jedoch bei Nebenstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage bei Schneefall und Glätte zu Erschwernissen kommen.

Die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern den angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Nähere Informationen zu Art und Umfang der Räum- und Streupflicht der Anlieger finden Sie hier.