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08.04.2020

Wirtschaftsförderung der Stadt gibt Hilfestellung

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Wirtschaftsförderin Angelika Lucht beantwortet Fragen

Die Corona-Krise stellt viele Unternehmer und Geschäftsinhaber vor große finanzielle Herausforderungen und Fragen: Wo muss ich welchen Antrag einreichen? Welche Informationen werden benötigt? Wie bekomme ich möglichst schnell Hilfe? Oder auch die Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Geschäfte geöffnet bleiben dürfen.

Die Wirtschaftsförderin der Stadt Seesen, Angelika Lucht, steht den Unternehmern mit Rat und Tat zur Seite, beantwortet Fragen auch außerhalb der normalen Bürozeiten: „Jetzt kommt es vor allem darauf an, schnell und unbürokratisch Hilfestellung zu leisten. Für viele kleine und mittelständische Unternehmer geht es um die Sicherung ihrer Existenz.“ Da der Antrags-Dschungel oft zu Verwirrungen führt, verschickt die Wirtschaftsförderin regelmäßig Newsletter mit aktuellen Informationen –  und zwar an jeden, der in den Verteiler mit aufgenommen werden möchte. „Wenn jemand Informationen zu neuen Förderprogrammen, Verordnungen oder Richtlinien erhalten möchte, kann er sich per Mail an wirtschaftsfoerderung@seesen.de einfach für den Newsletter registrieren“, so Lucht. Das betrifft auch Unternehmer, die sich möglicherweise noch nicht in der Datenbank der Wirtschaftsförderung befinden (zum Beispiel Therapeuten oder Landwirte). Auch auf weiterführende Programme und Aktionen wird durch den Newsletter aufmerksam gemacht, etwa auf das neue Portal „Seesen hilft sich“, das von der Stadtmarketing eG ins Leben gerufen wurde.

Auf der Homepage der Stadt Seesen wurde unter dem Bereich „Wirtschaft“ eine neue Seite eingerichtet, die ebenfalls alle wichtigen Informationen sowie weiterführende Links enthält. Um die Bürger*innen in dieser besonderen Situation zu entlasten, wurden außerdem die Kita-Gebühren für den Monat April zunächst ausgesetzt. Die Stadt stundet darüber hinaus offene Forderungen gegenüber Menschen, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind: Betroffene können einen formlosen Antrag auf Stundung einreichen, in dem sie ihre finanziellen Verhältnisse darlegen – unabhängig davon, ob es sich um das Zahlen der Gewerbesteuer oder um eine offene Forderung der Bücherei handelt. Auch wenn die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung im Moment nicht persönlich für die Seesener Bürger*innen da sein können, versucht die Verwaltung bestmöglich zu unterstützen und offene Fragen zu beantworten.