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30.04.2020

Während Corona: Stadt erlaubt islamischen Gebetsruf

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Aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen in der Ausübung des Glaubens hat die Stadt Seesen den Gebetsruf des Muezzins erlaubt, der traditionell fünfmal täglich zum gemeinschaftlichen Gebet ruft. Das Gebet stellt eine der fünf Säulen des Islam dar. In Seesen darf der Gebetsruf ausschließlich am Freitag in der Zeit zwischen 14 und 15 Uhr für maximal fünf Minuten ausgerufen werden. Er dient den Gemeindemitgliedern als Glaubensbekenntnis und Manifestation der Religion und fällt somit in den Schutzbereich der Religionsausübungsfreiheit – ähnlich wie das Glockengeläut der Kirchen. Dem gegenüber steht zwar die negative Religionsfreiheit, also das Recht eines jeden, nicht zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen zu werden. In diesem speziellen Fall unter Berücksichtigung der Maßnahmen, zum Beispiel die Einhaltung einer maximalen Lautstärke von 50 Dezibel, steht die negative Religionsfreiheit hinter der Freiheit der Religionsausübung zurück. Der Gebetsruf wurde zunächst bis einschließlich Freitag, den 8. Mai, erlaubt.