Seiteninhalt
02.04.2004

Spielplatzpatenschaften

Die Stadt Seesen betreibt in ihrem Stadtgebiet eine Vielzahl öffentlicher Spielplätze und Bolzplätze. Um diese Einrichtungen als Spiel- und Aufenthaltsraum für Kinder und Eltern zu sichern und fortzuentwickeln, hat die Stadt Seesen eine Anregung des ehrenamtlichen "Arbeitskreises Jung und Alt" zur Einrichtung von Spielplatzpatenschaften aufgegriffen.

Zielsetzung der Einrichtung von Spielplatzpatenschaften ist es, interessierte Bürgerinnen und Bürger verantwortlich an der Arbeit der Stadtverwaltung in Bezug auf die Spielplätze teilhaben zu lassen, die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit den vorhandenen Spielplätzen und Spielanlagen zu fördern und den Kindern und Eltern vor Ort Ansprechpartner zur Seite zu stellen, die ihnen eine Hilfe bei der Vertretung ihrer Interessen sind.

Bild vergrößern: Spielplatz01
Spielplatz01

Welche Aufgaben haben die Spielplatzpaten?

Spielplatzpaten sind Ansprechpartner für die Kinder und für die Anwohner und sollen helfen, die Spielplätze als Spiel- und Lebensraum zu erhalten und fortzuentwickeln. Mit den Kindern und Nachbarn achten die Spielplatzpaten gemeinsam auf einen sauberen Spielplatz, führen kleinere Reinigungsarbeiten in Eigeninitiative aus und melden der Stadtverwaltung Schäden an Spielgeräten und Einrichtungen sowie größere Verunreinigungen. Spielplatzpaten reden mit den Personen, die die Ordnung auf dem Spielplatz missachten. Sie sind Kontaktperson und Vermittler in verschiedenen Fragen oder bei Streitigkeiten. Spielplatzpaten fördern partnerschaftliches Verhalten. Bei besonderen Anlässen, z. B. einer Umgestaltung des Platzes, beraten sie die Stadtverwaltung und geben Impulse für Veränderungen vor Ort.

Sinn und Zweck der Patenschaften ist es allerdings nicht, für die Spielplätze "Aufpasser" oder "billige Arbeitskräfte" zu finden. Der Tätigkeit der Spielplatzpaten sind daher Grenzen gesetzt: Die Paten fungieren nicht als "Spielplatzpolizisten" und gehen auch nicht selbst mit Zwangsmitteln gegen ordnungswidriges Verhalten vor. Nicht zu den Aufgaben der Spielplatzpaten gehören darüber hinaus die Behebung von Schäden an Spielgeräten oder Einfriedungen, die Pflege der Spielgeräte und der Bepflanzung oder das Auswechseln des Spielsandes. Für die Verkehrssicherungspflicht und Gefahrenabwehr auf den Spielplätzen ist die Stadtverwaltung verantwortlich. Ebenso sorgt die Stadtverwaltung für die Instandhaltung des Spielplatzes, dessen gärtnerische Betreuung und den Abtransport von Abfällen.

Wer kann eine Spielplatzpatenschaft übernehmen?

Patenschaften können sowohl von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, aber auch von Personengruppen, Vereinen und Initiativen (z.B. Elternvertretungen, Schulklassen oder Vereine, die mit Kinder- und Jugendarbeit befasst sind), die eine Person als Ansprechpartner für die Stadtverwaltung benennen. Um die Bindung an den jeweiligen Spielplatz und dessen Nutzer sicherzustellen, sollten die Spielplatzpaten nach Möglichkeit aus der näheren Umgebung der jeweiligen zu betreuenden Spielanlage kommen.

Wie wird eine Spielplatzpatenschaft abgeschlossen?

Eine Spielplatzpatenschaft wird durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spielplatzpaten und der Stadt Seesen abgeschlossen. Mit der Vereinbarung wird die Verbindlichkeit der Spielplatzpatenschaft dokumentiert. Darüber hinaus werden darin die wichtigsten Aufgaben und Verpflichtungen der Spielplatzpaten sowie der Stadtverwaltung festgelegt.

Bild vergrößern: Spielplatz04
Spielplatz04
Für Auskünfte zu Inhalt und Ausgestaltung der Spielplatzpatenschaften, sowie zum Abschluss solcher Patenschaften stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern seitens der Bauverwaltungsabteilung der Stadt Seesen Herr Andreas Froböse (Telefon 05381/75-253, eMail: froboese@seesen.de) und Herr Rüdiger Birkner (Telefon 05381/75-254, eMail: birkner@seesen.de) zur Verfügung.