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17.04.2020

Verordnung veröffentlicht

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Corona-Virus

Das Land Niedersachsen hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus am Freitagmittag, den 17.04., veröffentlicht und dem Beschluss von Bund und Ländern somit einen gesetzlichen Rahmen gegeben. Die Verordnung tritt ab Montag, 20.04.2002, in Kraft und gilt bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

    • Das Kontaktverbot bleibt weiterhin bestehen.
    • Großveranstaltungen von 1.000 und mehr Menschen sind bis mindestens 31.08.2020 verboten
    • Der Präsenzunterricht in allen Schulen ist untersagt. Von dem Verbot ausgenommen sind die Schuljahrgänge 13 der Sekundarstufe II sowie die Abschlussjahrgänge 9 und 10 der Sekundarstufe I.
    • Kitas bleiben weiterhin geschlossen, eine Notbetreuung gilt nur für Kinder von Eltern in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse.
    • Geschäfte unter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen
    • unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche dürfen auch Blumenhändler, Buchhandlungen und Kfz- und Fahrradhändler öffnen
    • Eingereiste aus anderen Ländern müssen sich unverzüglich für 14 Tage in ihre Wohnung begeben und dürfen keinen Besuch empfangen.
    • Alle nicht dringen notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind untersagt.

Die Verordnung im Wortlaut: