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27.04.2020

Maskenpflicht: Neue Verordnungen des Landes

Bild vergrößern: Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch in Seesen.
Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch in Seesen.

Mit Einführung der Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen und dem öffentlichen Nahverkehr am Montag, 27.04.2020, tritt auch eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • In öffentlichen Einrichtungen und dem ÖPNV müssen alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
  • Personen, für die aufgrund einer Vorerkrankung das Tragen eines Mundschutzes aufgrund des erhöhten Atemwiderstandes nicht zumutbar ist, sind von der Pflicht befreit, ebenso wie Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • Kontakte mit Menschen, die nicht in der gleichen Wohnung leben, müssen auf ein Minimum reduziert werden
  • Museen, Freizeitbäder, Spielplätze o.Ä. bleiben nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen
  • Ein Mindestabstand von 1,50 Metern ist im öffentlichen Raum einzuhalten
  • Geschäfte mit nicht mehr als 800m² Verkaufsfläche dürfen öffnen
  • Restaurants, Gaststätten, Cafés o.Ä. bleiben weiterhin geschlossen - Außer-Haus-Verkauf ist jedoch gestattet
  • Die Abschlussjahrgänge 13, 10 und 9 dürfen die Schule wieder besuchen.

Die Verordnung im Wortlaut:

Ab dem 4. Mai wird die Verordnung um den Zusatz ergänzt, dass auch die 4. Jahrgänge von Schulen im Primarbereich den Unterricht wieder besuchen dürfen.

Die ab dem 4. Mai in Kraft tretende Verordnung im Wortlaut: