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Hinweise zu Straßenreinigungsgebühren


Hinweise

 

zur Veranlagung von Straßenreinigungsgebühren

 

 

 

Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung

 

Auf Grund der vom Rat der Stadt Seesen am 14.12.2005 beschlossenen
„Satzung der Stadt Seesen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)“ werden ab dem Jahre 2006 Straßenreinigungsgebühren zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben, wie Grundsteuer oder Niederschlagswassergebühren, veranlagt.

 

Die Gebühren dienen der Deckung des der Stadt Seesen entstehenden Aufwandes für die Reinigung und die Durchführung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen. Die auch bisher bereits bestehende Verpflichtung der Anlieger, die Gehwege vor ihren Grundstücken selbst zu reinigen sowie in bestimmtem Umfang auf den Gehwegen den Winterdienst durchzuführen, ist durch die Gebührenerhebung nicht betroffen.

 

Die „Satzung der Stadt Seesen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)“ können Sie im Internet unter www.seesen.de im Bereich „Bürgerservice“ unter der Rubrik „Stadtrecht“ einsehen und herunterladen. Die Satzung kann außerdem im Rathaus der Stadt Seesen bei den nachstehend angegebenen zuständigen Ansprechpartnern eingesehen werden.

 

Bemessungsgrundlagen für die Gebührenerhebung

 

Die Satzung sieht jeweils 2 Reinigungsklassen für die Straßenreinigung (R 1 und R 2) und den Winterdienst (W 1 und W 2) mit unterschiedlichen Reinigungsleistungen und Gebührensätzen vor. Die Zuordnung der Straßen zu den Reinigungsklassen erfolgt in einem Straßenverzeichnis, das der Satzung als Anlage beigefügt ist.

 

Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung ist der Grundstücksflächenmaßstab. Die Gebühr wird ermittelt, indem die Grundstücksfläche des zu veranlagenden Grundstücks mit dem Gebührensatz derjenigen Reinigungsklasse multipliziert wird, der die Straße, an der das Grundstück liegt oder von der es erschlossen wird, zugeordnet ist. Für Grundstücke, die an mehreren Straßen unterschiedlicher Reinigungsklassen liegen, gibt es Sonderregelungen.

 

Die Grundstücksflächenermittlung nach der Liegenschaftskarte und die jeweilige Zuordnung zu den Reinigungs- und Winterdienstklassen erfolgt durch den „Fachbereich Bau“ der Stadt Seesen; bei Unstimmigkeiten bezüglich der Grundstückgröße oder der Zuordnung zu den Reinigungsklassen steht als Ansprechpartner, auch für technische Fragen zur Straßenreinigung oder zur Durchführung des Winterdienstes, zur Verfügung:

 

Olaf Börner

Fachbereich IV
Tiefbauabteilung

(0 53 81) 75-2 63
boerner@seesen.de
Raum: 18

 

Gebührensätze

 

Die Gebühren betragen ab 2006 je Quadratmeter Grundstücksfläche jährlich:

 

Reinigungsklasse R1:      0,076 €                 Winterdienstklasse W1:   0,017 €

Reinigungsklasse R2:      0,024 €                 Winterdienstklasse W2:   0,013 €

 

Danach errechnet sich zum Beispiel für ein 520 m² großes Grundstück, das an einer Straße der Reinigungsklasse R2 und der Winterdienstklasse W1 liegt, folgende Jahresgebühr:

 

Straßenreinigung (R2)         520 m² x 0,024 €   =          12,48 €

Winterdienst (W1)              520 m² x 0,017 €   =           8,84 €

Jahresgebühr:                                                      21,32 €

 

 

Fälligkeit und Zahlungsweise

 

Die Jahresgebühr wird in Teilbeträgen zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben jeweils zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel fällig. Sofern sich für die anderen Grundbesitzabgaben andere Fälligkeiten ergeben, gilt das auch für die Straßenreinigungsgebühr.

 

Sofern Sie der Stadt eine Lastschrifteinzugsermächtigung zum Abbuchen der Grundsteuer erteilt haben, wird auch die Straßenreinigungsgebühr zusammen mit der Grundsteuer und anderen Grundbesitzabgaben abgebucht. – In diesem Fall brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Überweisen Sie die Steuern selbst, berücksichtigen Sie bitte auch die Straßenreinigungsgebühr. Das gilt insbesondere auch bei evtl. Daueraufträgen. Bei der Änderung Ihres Dauerauftrages beachten Sie bitte auch die Anpassung der anderen Grundbesitzabgaben.

 

Auf Grund der Neueinführung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren mussten über 6.500 Grundstücke entsprechend erfasst werden. Bei einer derartigen Veranlagung lassen sich kleinere Unstimmigkeiten oder Fehler trotz aller sorgfältigen Bearbeitung nicht völlig ausschließen. Sollten Sie Fragen zur Veranlagung haben, stehen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Dominik Schell

Fachbereich I
Finanzabteilung

(0 53 81) 75-206
schell@seesen.de
Raum: 32

  

Karin Borchers

Fachbereich I
Finanzabteilung

(0 53 81) 75-2 57
05381 75 62 94
borchers@seesen.de
Raum: 35

Die vorgenannten Mitarbeiter werden Ihnen gern weitere Auskünfte geben und etwaige Unklarheiten mit Ihnen gemeinsam bereinigen.

 

Die Stadt Seesen ist bemüht, alle mit der Einführung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren verbundenen Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten und dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

 

 

 

 

 

   (Hubert Jahns)

- Bürgermeister -