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25.01.2023

Ehrenamtliche Richter: Seesen sucht Schöffen

Bild vergrößern: Das Amtsgericht in Seesen.
Das Amtsgericht in Seesen.

Die Stadt Seesen ist auf der Suche nach insgesamt 19 Schöffen und Jugendschöffen, die für die Amtszeit von 2024 bis 2028 am Amtsgericht Seesen sowie am Landgericht Braunschweig in Strafsachen aktiv beim Urteilsspruch und an Verhandlungen mitwirken. Die Stimme der ehrenamtlichen Richter wiegt dabei ebenso schwer wie die der Berufsrichter, sodass der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung eingehalten wird.

Der Rat der Stadt Seesen sowie der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Goslar schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden – der Schöffenwahlausschuss wählt aus den Vorschlägen in der zweiten Jahreshälfte 2023 schließlich die Haupt- und Ersatzschöffen.

Wer kann Schöffe werden?

Um das Ehrenamt des Schöffen ausüben zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: So müssen die Bewerber im Stadtgebiet Seesen wohnen, am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und vor dem Hintergrund des anstrengenden Sitzungsdienstes auch eine gesundheitliche Eignung. Von der Wahrnehmung des Schöffenamtes ausgenommen sind hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie beispielsweise Richter, Polizeivollzugsbeamte oder Bewährungshelfer sowie Religionsdiener. Auch Menschen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, sind von der Wahl ausgeschlossen.

Was sonst noch wichtig ist

Während Schöffen über soziale Kompetenz verfügen sollten um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können, sind juristische Kenntnisse für das Amt nicht erforderlich. Da die Stadt auch Schöffen sucht, die in Jugendstrafsachen beraten, ist eine besondere Erfahrung in der Jugenderziehung wünschenswert. Wichtig ist außerdem die Bereitschaft, Zeit zu investieren und sich über Rechte und Pflichten zu informieren, die mit dem Ehrenamt einhergehen.

Interesse geweckt? Hier bewerben:

Bewerbungen nimmt die Stadt Seesen (Fachbereich Ordnung, Marktstraße 1, 38723 Seesen) bis zum 01. März entgegen. Bewerbungs- und Vorschlagsformulare gibt es an der Information im Rathaus oder im Internet unter www.schoeffenwahl.de. Für Rückfragen steht die Stadt Seesen außerdem unter der Telefonnummer 05381 75 246 zur Verfügung.