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29.01.2019

Burger King: Stadt informiert zu aktuellem Stand

Gegen Ende des vergangenen Jahres hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen vor dem Hintergrund der Ansiedlung eines Burger Kings einstimmig grünes Licht für die Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplans in der Straße „An der Masch“ gegeben. Verständlicherweise wirft das sogenannte Bebauungsplanverfahren bei den Bürgerinnen und Bürgern Fragen auf – vor allem der Standort sorgt bei den Anliegern für Unmut.

Der Investor hat für den Bau der Fast-Food-Filiale nur zwei mögliche Standorte gesehen: Zum einen die Fläche an der Ecke Bornhäuser Straße / B248 (bei einigen auch als „Wundergarten“ bekannt) und zum anderen die Wiese neben dem Schützenplatz. Die Option auf das Grundstück am Ortseingang wurde leider schnell genommen: Eigentümer ist das Land Niedersachsen, welches die Fläche nicht verkaufen möchte, sodass die Entscheidung auf das Gebiet „An der Masch“ fiel, das bisher im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgeschrieben war. Die Änderung eines vorhandenen Bebauungsplans zählt im Rahmen der Stadtentwicklung unter anderem zu den Aufgaben in der kommunalen Arbeit.

So geht es jetzt weiter

Um diesen Vorgang transparent zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger daran teilhaben zu lassen, lag der Planentwurf vom 18. Dezember bis einschließlich 25. Januar öffentlich im Rathaus aus und kann auch weiterhin im Internet eingesehen werden. Parallel dazu hat die Stadtverwaltung rund 50 weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt und diesen ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Einwände werden nun in den nächsten Wochen durch die Stadtverwaltung geprüft und anschließend zusammen mit einem Abwägungsvorschlag dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie dem Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen zur weiteren Beratung vorgelegt. Dabei ist es unerheblich, wie viele Stimmen hinter einem Einwand stehen. Der Verwaltungsausschuss entscheidet dann darüber, ob das Verfahren fortgeführt wird.

Der Rat hat das letzte Wort

Als letztes Gremium muss der Rat schließlich in einer öffentlichen Sitzung darüber abstimmen, ob der Bebauungsplan geändert wird oder nicht. Erst nach einem solchen Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Seesen wären die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Grundstücks gegeben. Die Stadt informiert die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die jeweiligen Termine der Sitzungen und ist grundsätzlich offen für Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung.

Sollten sich aufgrund der vorgebrachten Bedenken und Anregungen wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben, müsste dieser nach entsprechender Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss erneut öffentlich ausgelegt werden.

Auch nach Ablauf der genannten Frist können die Bürgerinnen und Bürger jederzeit ihre Bedenken äußern und so die politische Entscheidungsfindung beeinflussen: Entweder per Mail (presse@seesen.de), am Telefon (05381 750), per Post (Marktstraße 1, 38723 Seesen) oder gern auch persönlich bei uns im Rathaus.