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28.03.2023

Aus dem Klima- und Umweltausschuss

Bild vergrößern: Das Bild zeigt einen gezeichneten Globus, der von vielen Händen angefasst wird vor grünem Hintergrund.
Klimaschutz (Symbolbild)

Die Tagesordnung des Klima- und Umweltausschusses der Stadt Seesen hatte den hohen Informationsgehalt der Sitzung bereits im Vorfeld angekündigt: Neben einem Update in Sachen Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Liegenschaften, einem Brainstorming zur Ausgestaltung eines Ideenwettbewerbs für Kindertagesstätten und Grundschulen und dem aktuellen Stand von Klimaschutzprojekten der Stadt Seesen informierte Gastredner Markus Birnkraut von der Firma wpd über den Bau des Windparks bei Bornhausen und das geplante Vorhaben bei Ildehausen.

Infos zum Windpark bei Bornhausen

Aktuell entstehen bei Bornhausen Windenergieanlagen des Typs „Vestas V150“, wobei die Zahl Aufschluss gibt über den Durchmesser der Rotorblätter. „Wir installieren dort vier Anlagen mit einer Höhe von 166 Metern und zwei Anlagen, die 145 Meter hoch sind“, informierte der Diplom-Ingenieur des Planungsbüros aus Kassel. Bedingung für die Errichtung der Windanlagen war die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen wie zum Beispiel der Anlage einer Strauchhecke, einer 1,2 Hektar großen Grünlandfläche oder auch der Pflanzung heimischer Bäume in näherer Umgebung.

Im Juli sollen die Windenergieanlagen errichtet werden und ab November bereits in den Betrieb gehen. Alle sechs Anlagen produzieren dabei zusammen 60 Millionen Kilowattstunden pro Jahr – durch den Windpark bei Bornhausen können so jährlich rund 40.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid eingespart werden. Da Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Anlagen per Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien von den Erträgen profitieren sollen, fließen jährlich rund 118.000 Euro in die Stadtkasse, die wiederum für Klimaschutzprojekte ausgegeben werden können.

Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden

Zum Beispiel für eine weitere Photovoltaikoffensive der Stadt: Aktuell plant die Hochbauabteilung in enger Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanagement die Installation von Solaranlagen auf den Dächern des Jacobson-Hauses, des Rathauses sowie der Grundschule in der Jahnnstraße. Sascha Jacobs, Leiter der Hochbauabteilung, erklärte den Mitgliedern des Ausschusses den aktuellen Stand: „Die denkmalrechtlichen Anträge sind genehmigt worden, sodass wir jetzt die Ausschreibung fertigstellen und die Bauleistungen im Sommer durch die Politik vergeben werden können.“ Wann gebaut wird, sei zum aktuellen Zeitpunkt aber noch fraglich.

Durch die Installation der Anlagen könnten im Rathaus 30, im Jacobson-Haus 40 und in der Grundschule sogar 50 bis 60 Prozent der Energie selbst produziert werden. Auch bei zukünftigen Neubauten wie zum Beispiel dem neuen Feuerwehrgerätehaus in Rhüden soll die Installation von Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt werden.

Ideenwettbewerb für Schulen und Kitas

Die Mitglieder des Klima- und Umweltausschusses beschäftigten sich in ihrer Sitzung auch mit der Ausgestaltung eines Ideenwettbewerbs an Kindertagesstätten und Grundschulen, der die Entwicklung von neuen Ideen zum Ziel hat. „Wir möchten Kindern einen Anreiz geben, sich mit dem Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen und selbst Ideen zu entwickeln. Eine Jury soll abschließend entscheiden, welches Projekt umgesetzt wird“, erklärt Klimaschutzmanagerin Katharina Lachmann den Hintergrund des Wettbewerbs. Alle Kindertagesstätten und Grundschulen sollen beteiligt werden – die Rahmenbedingungen stimmt die Stadtverwaltung demnächst mit den Einrichtungsleitungen ab. Auch durch thematisch passende Vorlesestunden und Medienkisten möchte das Klimaschutzmanagement der Stadt Seesen bereits die Kleinsten für dieses Thema sensibilisieren.

Verbot von Schottergärten

Die Stadtverwaltung informierte die Mitglieder des Ausschusses darüber hinaus über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen den Antrag eines Hauseigentümers abzulehnen, der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover in Bezug auf seinen Schottergarten eingelegt hatte. Die niedersächsische Bauordnung schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen, sofern sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind, auf Baugrundstücken Grünflächen sein müssen – und verbietet somit die sehr beliebten Schottergärten. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung nahm das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Anlass und hat die Verwaltungen erneut auf die Bauverordnung hingewiesen. Demnach können Freiflächen mit Rasen oder Gras, Gehölzen oder anderen Zier- oder Nutzpflanzen bedeckt sein – wichtig ist, dass die Vegetation überwiegt.