3G-Regel ab Donnerstag Pflicht
Der Inzidenzwert im Landkreis Goslar hat den Wert von 50 an fünf Werktagen in Folge ab dem 09.09. überschritten, sodass der Landkreis nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen hat, die ab Donnerstag, 16.09. gültig ist. Der Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von Leistungen ist demnach nur nach der 3G-Regel, also nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich.
Hintergrund der neuen Allgemeinverfügung ist die Niedersächsische Corona-Verordnung, die die Öffnung von Einrichtungen und den Zugang zu Veranstaltungen in Abhängigkeit von Inzidenzwerten regelt.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier:
- XXXV. Allgemeinverfügung 230 kB
Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist hier aufrufbar: