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Vorab-Bekanntmachung für Bauleistungen:
Gemäß § 20 Absatz 4 VOB/A informiert der Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Absatz 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer. Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
- Auftragsgegenstand,
- Ort der Ausführung,
- Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung,
- voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.
Autor: Der Systemadministrator