Seiteninhalt
16.10.2020

Freiwilliger Wehrdienst; hier: Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Das Bürgerbüro der Stadt Seesen weist durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht bezüglich der Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung gem. § 54 des Wehrpflichtgesetzes hin.

Vollständiger Text der öffentlichen Bekanntmachung

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro unter der Rufnummer 05381/75-111 zur Verfügung.