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Was sind Erschließungsbeiträge?

Erschließungsbeiträge sind Beiträge der Grundstückseigentümer zu den Kosten der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage. Zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen gehören insbesondere:

  • Öffentliche, zum Anbau bestimmte Straßen, Wege, Plätze
  • Öffentliche, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (Fußwege, Wohnwege)
    innerhalb der Baugebiete
  • Sammelstraßen, die zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind
  • Parkflächen und Grünanlagen
  • Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen (Lärmschutzeinrichtungen)

Wer muss Erschließungsbeiträge zahlen?

Grundsätzlich jeder, dessen Grundstück durch die Erschließungsanlage einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil erlangt. Das kann der Fall sein, wenn das Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt, im Einzugsbereich einer öffentlichen Grünanlage liegt oder beim Bau einer Lärmschutzeinrichtung eine Lärmminderung erfährt.

Wie hoch sind die Erschließungsbeiträge?

Die Höhe der Erschließungsbeiträge richtet sich in jedem Einzelfall nach der Art der Erschließungsanlage und deren Herstellungsaufwand. Die Stadt Seesen trägt 10 Prozent des sich danach ergebenden beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. 90 Prozent des beitragsfähigen Aufwandes  werden auf die im Abrechnungsgebiet gelegenen, von der hergestellten Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke, nach dem Verhältnis der Grundstücksflächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß der Nutzung berücksichtigt.

Wenn Sie planen, ein Haus zu bauen, ein unbebautes Grundstück oder eine gebrauchte Immobilie zu erwerben, sollten Sie sich in jedem Fall vorher erkundigen, ob für angrenzende Straßen und Wege oder in der Umgebung befindliche Erschließungsanlagen noch Erschließungsbeiträge fällig werden.