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Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein

Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Besonderheiten:  

Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.

Besondere Voraussetzungen:  

·  Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre

·  Hauptwohnsitz in der Stadt Seesen

Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:

·  Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben

·  erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung

·  weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung

·  außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes

·  Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes

Bearbeitungsfristen:

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen:

Kinderausweis, Personalausweis oder Pass

Kosten:

frei

Rechtsgrundlage:

Jugendarbeitsschutzgesetz